Fachlich. Fokussiert. Umsetzungsorientiert.
DGL ist als eigenständiger, fachlich ausgerichteter Verein konzipiert.
Gemeinsam. Vernetzt. Umsetzen.
Die Digitalisierung stellt alle Gemeinden vor ähnliche Herausforderungen. Mit dem Verein Digitale Gemeinden Luzern DGL schaffen die Luzerner Gemeinden ein gemeinsames fachliches Gefäss, um digitale Projekte koordiniert, effizient und wirkungsvoll umzusetzen.
Ziel ist es, Wissen, Ressourcen und Projekte zu bündeln, digitale Services gemeinsam zu entwickeln und die Interessen der Gemeinden gegenüber Kanton, Bund und Anbietern wirkungsvoller zu vertreten.
Gemeinden profitieren von koordinierten Projekten, gemeinsamen Standards, Skaleneffekten und praxisnahen Lösungen. So wird Digitalisierung nicht von jeder Gemeinde einzeln getragen, sondern gemeinsam geplant, finanziert und umgesetzt.
Gemeinsam statt einzeln digitalisieren
Viele digitale Herausforderungen betreffen alle Gemeinden ähnlich: Services, Prozesse, Schnittstellen, Standards, Sicherheit und Ressourcen. DGL bündelt diese Themen und schafft eine gemeinsame Grundlage für die digitale Weiterentwicklung der Luzerner Gemeinden.
DGL ist als eigenständiger, fachlich ausgerichteter Verein konzipiert.
Im Unterschied zu bisherigen Strukturen steht nicht die politische Diskussion im Vordergrund, sondern die koordinierte Umsetzung digitaler Vorhaben mit klaren Zuständigkeiten, Ressourcen und Projektmanagement.
Gemeinsame Basis für digitale Entwicklung
Gemeinsame Digitalisierungsstrategie, Priorisierung und Abstimmung von Vorhaben.
Unterstützung bei Plattformen, Prozessen und Schnittstellen, zum Beispiel im Zusammenhang mit my.lu.ch, aber auch bei weiteren Gemeinden
Projekte werden zentral initiiert, begleitet und koordiniert, mit klarer operativer Verantwortung
Gemeinsame Stimme gegenüber Kanton, Bund und Anbietern.
Bestehende E-Government-Mittel werden bei Beitritt an DGL übertragen.
Für 2026 und 2027 werden voraussichtlich keine neuen Mitgliederbeiträge nötig sein.
Im Finanzplan ist später ein jährlicher Pro-Kopf-Beitrag von CHF 1.– bis CHF 1.40 vorgesehen.
Gemeinden, die nicht beitreten, können die Rückzahlung ihrer Gelder beim VLG verlangen.
DGL ist als eigenständiger, fachlich ausgerichteter Verein konzipiert. Im Unterschied zu bisherigen Strukturen steht nicht die politische Diskussion im Vordergrund, sondern die koordinierte Umsetzung digitaler Vorhaben mit klaren Zuständigkeiten, Ressourcen und Projektmanagement.
Der Nutzen für Gemeinden
Gemeinsame Lösungen reduzieren Doppelspurigkeiten und ermöglichen Skaleneffekte.
Gemeinden profitieren voneinander, statt gleiche Fragen mehrfach zu klären.
Gemeinsam treten die Gemeinden mit mehr Gewicht gegenüber Kanton, Bund und Anbietern auf.
DGL koordiniert Projekte, die Gemeinden im Alltag tatsächlich unterstützen.
Einheitliche Prozesse, Schnittstellen und Standards erleichtern Zusammenarbeit und digitale Services.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten aus der Vernehmlassung (Q&A)
Im Sommer 2025 wurden die Luzerner Gemeinden zur Vernehmlassung der DGL-Statuten eingeladen. 66 von 79 Gemeinden haben sich beteiligt. Ein Zeichen für das grosse Interesse an einer gemeinsamen Weiterentwicklung der digitalen Transformation. Die Rückmeldungen wurden aufgenommen und in die vorliegenden Grundlagen eingearbeitet.
Die Mehrheit der Gemeinden unterstützt die Grundidee eines eigenständigen, fachlich ausgerichteten Vereins. Gleichzeitig besteht zu einzelnen Themen weiterhin Klärungsbedarf, insbesondere bei:
Dieses Q&A greift die wichtigsten Fragen auf, schafft Transparenz und ergänzt die Gründungsunterlagen. Es dient den Gemeinden als Orientierung und Entscheidungsgrundlage im Hinblick auf die Gründungsversammlung und eine mögliche Mitgliedschaft im DGL.
Es handelt sich um ein «lebhaftes» Dokument. Weitere Fragen können gerne unter info@vlg.ch eingereicht werden.
Das Grundangebot umfasst diejenigen Leistungen des Vereins DGL, von denen grundsätzlich alle Mitgliedgemeinden profitieren und die deshalb gemeinsam über die Mitgliederbeiträge finanziert werden. Es bildet die Basis für die koordinierte digitale Weiterentwicklung der Luzerner Gemeinden.
Gemäss den Statuten gehört es zu den Aufgaben des Vereins, die Digitalisierung und digitale Transformation der Gemeinden strategisch voranzubringen, entsprechende Projekte zu koordinieren und umzusetzen sowie die Interessen der Gemeinden gegenüber Kanton, Bund und weiteren Partnern zu vertreten.
Das Grundangebot wird sich insbesondere auf Leistungen konzentrieren, die für möglichst viele Gemeinden relevant sind und bei denen eine gemeinsame Lösung Effizienzgewinne und Synergien ermöglicht.
Dazu gehören beispielsweise:
Die konkrete Ausgestaltung des Grundangebots wird sich in der Anfangsphase des Vereins weiter konkretisieren. Die Delegiertenversammlung genehmigt wesentliche Änderungen des Grundangebots sowie die strategische Planung.
Neben dem Grundangebot können zusätzlich projektspezifische Leistungen entstehen, an denen sich nur diejenigen Gemeinden beteiligen, die ein entsprechendes Zusatzprojekt nutzen möchten. Diese werden separat über zweckgebundene Projektbeiträge finanziert.
Die bereits an den VLG einbezahlten Beiträge aus dem E-Government-Budget sollen direkt in den Verein DGL überführt werden. Es handelt sich um Beiträge für denselben Verwendungszweck. Der VLG verwaltet diese Beiträge momentan treuhänderisch und weist sie in seiner Bilanz aus.
Die Gemeinden bestätigen mit der Beitrittserklärung, dass der VLG die betreffenden Gelder direkt zum neuen Verein transferieren darf, da der Verwendungszweck genau derselbe ist. Damit muss der VLG keine entsprechenden Beschlüsse mehr fassen.
Tritt eine Gemeinde dem DGL nicht bei, kann sie die Rückzahlung ihrer Gelder beim VLG verlangen und das Geld wird ihr dann erstattet. Ist die Gemeinde noch unschlüssig, kann sie aber auch mitteilen, dass das Geld vorderhand weiterhin noch beim VLG deponiert bleibt. Ein Transfer an den DGL findet nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Gemeinde statt.
Zum Umgang mit den kommunalen Restguthaben gib es folgende Varianten:
Variante 1: Mit dem Beitritt der Gemeinde zum DGL genehmigt diese gleichzeitig die Übertragung ihres Restguthabens vom VLG-Konto zum DGL-Konto (Idealfall). Somit werden keine weiteren Beschlüsse, weder des DGL noch des VLG notwendig.
Variante 2: Unentschlossene Gemeinden können mittels Erklärung ihr Restguthaben weiterhin beim VLG treuhänderisch deponiert lassen und der Betrag wird nach einem späteren Beitritt zum DGL an die dannzumal notwendige Nachzahlung angerechnet.
Variante 3: Besteht keine Beitrittsabsicht, kann die Gemeinde eine Rückforderung ihres Restguthabens verlangen, was den VLG dann tun wird.
Die Gemeinden erhalten mit dem definitiven GV-Einladungsversand im Mai 2026 die entsprechenden drei Formulare für den Beitritt oder Nicht-Beitritt und entscheiden dann autonom, welche Variante sie wählen. Einzig vorgegeben ist der Mechanismus, dass bei einem Beitritt die Gelder zwingend zum neuen Verband transferiert werden. Ohne konkreten Auftrag bleiben die Gelder auf dem VLG-Konto (vgl. auch Frage. 6).
Damit sogenannte «Trittbrettfahrer-Effekte» vermieden werden können, leisten Gemeinden, welche dem Verein erst nach dessen Gründung beitreten, eine Nachzahlung auf bereits erbrachte Leistungen des Grundangebots. Auf gemeinschaftlich finanzierte Zusatzprojekte wird ebenfalls eine Nachzahlung fällig, sofern die später beitretende Gemeinde Leistungen aus den Zusatzprojekten in Anspruch nimmt.
Die Höhe und Modalitäten der Nachzahlung werden auf Antrag des Vorstandes durch die Delegiertenversammlung festgelegt. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
Ziel ist es, «Trittbrettfahrer-Effekte» zu vermeiden.
Ja, weil in aller Regel die Gemeindeexekutiven formelle Vertragsabschlüsse unterzeichnen. Allerdings sind diese Beitrittserklärungen mit dem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt (Kommunalparlament) zu versehen und eine Transferierung der Gelder kann erst nach der Genehmigung des Parlamentes stattfinden.
Die betroffenen Gemeinden sind daher eingeladen, das Verfahren mit ihren geltenden Gemeinde- und Kompetenzordnungen abzugleichen (insbesondere auch die finanziellen Verpflichtungen) und im Falle des Beitrittswillens möglichst bald einen entsprechenden Zeitplan zu erstellen, damit sich der Beitritt nicht unnötig verzögert. Ein allfälliger parlamentarischer Prozess würde aber keine Nachzahlungen mit sich bringen, da sich der DGL auf die Beitrittserklärung der Exekutive abstützt (vgl. dazu Frage 6).
Momentan weist das separate VLG-Konto «E-Gov» finanzielle Mittel in der Höhe von CHF 936'650.-- aus Diese stammen aus den von den Gemeinden geleisteten E-Government-Beiträgen der letzten Jahre, abzüglich der getätigten Aufwendungen (bspw. «Proof of Concept» zum Einwohnerportal «my.lu.ch»). Es wird daher darum gehen, zuerst diese noch nicht verwendeten Mittel einzusetzen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass 2026 und 2027 keine Mitgliederbeiträge nötig sein werden. Im Finanzplan ist je nach Beitrittswillen der Gemeinden ein jährlicher Pro-Kopf-Beitrag von CHF 1.-- bis CH 1.40.-- vorgesehen. Aufgrund dieser Ausgangslage kann jede Gemeinden die finanzrechtlichen Aspekte eines Beitrittsentscheides abklären (Gemeindeordnung sowie allfällige kantonale finanzrechtliche Bestimmungen).
Der neue Verein ist bewusst als unabhängige Organisation konzipiert und orientiert sich an erfolgreichen Modellen wie beispielsweise dem Raumdatenpool. Im Unterschied zum VLG handelt es sich nicht um ein politisches Gremium, sondern um ein fachlich ausgerichtetes Gefäss mit klarem Fokus auf Digitalisierung. Dadurch können dank den dafür bereitgestellten Ressourcen Themen zielgerichteter und ohne politische Überlagerung bearbeitet werden.
Zudem wird im Verein professionelles Projektmanagement aufgebaut, das von politischen Prozessen entkoppelt ist. Projekte erhalten klare Aufträge, definierte Zuständigkeiten und die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Dies schafft die Voraussetzungen, um Vorhaben tatsächlich umzusetzen und nicht nur zu diskutieren – ein zentraler Schwachpunkt der bisherigen Strukturen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der flexiblen Vereinsstruktur. Gemeinden können sich je nach Bedarf und Reifegrad unterschiedlich schnell engagieren, ohne dass alle immer im gleichen Tempo vorangehen müssen. Diese Möglichkeit, verschiedene Geschwindigkeiten zuzulassen, trägt der unterschiedlichen Ausgangslage der Gemeinden Rechnung und erhöht die Umsetzungsfähigkeit insgesamt.
Eine Überstrukturierung wird vermieden, da beide Organisationen klar unterschiedliche Rollen haben: Der VLG bleibt politisches Gremium, während der DGL operativ und fachlich an Digitalisierungsthemen arbeitet.
Über personelle Verbindungen, insbesondere im Vorstand, ist der Austausch sichergestellt. So können Doppelspurigkeiten vermieden und die Aktivitäten aufeinander abgestimmt werden.
Eine solche Entwicklung wird durch die Statuten bewusst abgesichert. Der DGL handelt als eigenständiger Verein autonom. Zusätzlich ist gemäss Art. 13 Abs. 3 ein regelmässiger Austausch zwischen DGL und VLG vorgesehen, sodass wichtige Themen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden können. Falls erforderlich, kann die Verbindung weiter gestärkt werden – beispielsweise durch eine Vertretung des VLG im DGL-Vorstand oder durch Wahlvorschläge seitens VLG. Dadurch bleibt die inhaltliche Abstimmung jederzeit gewährleistet.
Wenn möglich wird mit standardisierten Prozessen und Vorgaben gearbeitet. Services werden für alle Gemeinden einheitlich umgesetzt. Sind Vorgaben vorhanden (Bsp. e-Operations, eCH-Definitionen, eUmzug usw.), werden diese eingehalten.
Beide Organisationen verfolgen ähnliche Ziele, jedoch mit unterschiedlichen Rollen und Perspektiven. Wichtig ist insbesondere, dass der Masterplan von K5Plus mit der Planung des DGL abgestimmt wird. So wird sichergestellt, dass Kräfte gebündelt, Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Die operative Umsetzung der Arbeiten wird durch die Geschäftsstelle des DGL koordiniert und gesteuert. Je nach Aufgabe und Bedarf kann die Geschäftsstelle:
Dieses Vorgehen wird bewusst offengehalten, um je nach Projekt die effizienteste und fachlich beste Lösung wählen zu können. Der Vorstand legt dabei die strategische Ausrichtung fest und stellt sicher, dass die Umsetzung im Sinne der Mitglieder erfolgt.
Der VLG-Vorstand erarbeitet einen Vorschlag für die Zusammensetzung des DGL-Vorstands zuhanden der Gründungsversammlung. Die Wahl erfolgt anschliessend durch die Mitglieder. Die Kandidierenden können aus bestehenden Gremien stammen, aber auch durch Bewerbungen oder Empfehlungen von VLG-Mitgliedern auf sich aufmerksam machen.
Grundsätzlich können für den Vorstand des DGL verschiedene geeignete Persönlichkeiten aus dem Umfeld der Luzerner Gemeinden vorgeschlagen und gewählt werden. Neben Mitgliedern von Gemeinde- und Stadträten sind ausdrücklich auch:
willkommen, sofern sie über die notwendige Fachkompetenz und ein Verständnis für die öffentlichen Rahmenbedingungen verfügen.
Ziel ist es, den Vorstand fachlich breit und ausgewogen zusammenzusetzen, um die digitale Transformation der Gemeinden sowohl strategisch als auch operativ wirksam voranzutreiben. Die Gemeinden behalten dabei jederzeit die Mitbestimmung über die Zusammensetzung des Vorstands.
Nein, es besteht kein Obligatorium. Ziel ist aber, dass sich alle Gemeinden in diesem Verein zusammenschliessen (analog VLG).
Die Mitgliedschaft im DGL ermöglicht es den Luzerner Gemeinden, die digitale Transformation gemeinsam, effizient und mit deutlich mehr Wirkung voranzutreiben.
Konkret profitieren Sie von:
Luzern, Stand 10. April 2026 / LP/TRM